

National- und Ständerat haben in der Frühjahrsession zahlreiche Entscheide gefällt und teils emotional debattiert.
Waffenlieferungen
Soll die Schweiz indirekte Waffenlieferungen an die Ukraine erlauben? Und wie soll eine Blockade des Sicherheitsrates durch eine Vetomacht umgangen werden? Diese zwei Fragen diskutierte der Nationalrat in einer emotionalen Debatte. Grundlage war eine Motion der nationalrätlichen Sicherheitskommission, welche die SP eingebracht hatte. Die Motion verlangte, dass eine Zweidrittelmehrheit der UNO-Vollversammlung einen Krieg als völkerrechtswidrig verurteilen kann. Dann wäre es der Schweiz erlaubt, einseitig Waffen an eine Kriegspartei zu liefern. SVP-Bundesrat Guy Parmelin erklärte im Rat, dass die Vollversammlung der UNO keine völkerrechtlich verbindlichen Entscheide fällen kann – anders als der UNO-Sicherheitsrat. Darum könne ein noch so deutlicher Entscheid der UNO-Vollversammlung Schweizer Waffenlieferungen nicht in Einklang mit der Neutralität bringen. Am Schluss folgten 117 der 200 Ratsmitglieder der Logik des Bundesrates und der Minderheit der Sicherheitskommission. Wesentlich knapper wurde das bereits geltende Recht bestätigt. Dieses erlaubt jetzt schon Waffenlieferungen, wenn der UNO-Sicherheitsrat einen Krieg als völkerrechtswidrig verurteilt. Diese Abstimmung endete mit 98 zu 96 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
Neutralität gefährden?
In der Pipeline sind noch weitere solcher Vorstösse, die zünftig an unserer Neutralität rütteln wollen. Insbesondere eine parlamentarische Initiative der Mitte, die eine Mehrheit in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates gefunden hat und die im Rahmen der Sommersession von der grossen Kammer behandelt wird, will explizit die Ukraine bevorzugen, was im völligen Widerspruch zum Kern des Neutralitätsrechts steht. Das Haager Abkommen von 1907, in dem wesentliche Rechte und Pflichten der neutralen Staaten festgehalten werden, verpflichtet die Schweiz, keine Waffen in ein kriegführendes Land zu liefern bzw. sämtliche Kriegsparteien gleich zu behandeln. Wer nun aber Waffenlieferungen in ein Land, welches in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, zulässt, gibt die Neutralität auf und zerstört die Grundlage von Frieden und Wohlstand in unserem Land. Dabei war die Neutralität stets Garant für die innere und äussere Sicherheit unseres Landes und für das Erreichen friedlicher Lösungen. Sie hat die Schweiz seit über 200 Jahren den Frieden nach innen und aussen gesichert. Unser Land sollte sich vorrangig auf die humanitäre Hilfe, ihre lange diplomatische Tradition der «guten Dienste» sowie auf ihre Vermittlerrolle konzentrieren. Die Neutralität aber darf nicht gefährdet werden!
Kinderbetreuung
Der Nationalrat will, dass sich der Bund an den Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung beteiligt, obwohl dies eine kantonale Aufgabe ist. Laut Entwurf besteht für jedes Kind von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit Anspruch auf einen Bundesbeitrag, sofern es «institutionell» betreut wird. Traditionelle Familien gehen leer aus. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung. Der Bundesrat erachtet die Kosten für den Bund von mindestens 710 Millionen Franken im ersten Jahr als «nicht finanzierbar». Trotzdem hat der Nationalrat der Vorlage mit 107 zu 79 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage geht nun in den Ständerat.
Windenergieoffensive
Nach der Solaroffensive vom September 2022 fordert der Nationalrat nun auch eine Windenergieoffensive. Neu sollen nicht mehr wie heute die Standortgemeinden, sondern die Kantone für die Baubewilligungen von Windkraftprojekten zuständig sein. Damit würde den Einwohnergemeinden und der direktbetroffenen Bevölkerung die demokratische Mitsprache entzogen. Als nächstes entscheidet der Ständerat. Ob auch er die lokale Bevölkerung von solch wichtigen Entscheiden ausschliessen will?
Vetorecht
Der Nationalrat will, dass das Parlament gegen Verordnungen des Bundes das Veto ergreifen kann und hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 117 zu 70 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Der Rat folgte damit der vorberatenden Staatspolitischen Kommission des Nationalrats. Diese war mehrheitlich der Meinung, dass das Veto dem Parlament mehr Mitsprachemöglichkeiten gibt. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hatte der Initiative in einer früheren Sitzung keine Folge geleistet und muss sich nun noch einmal damit befassen.
Kernkraftwerke
Der Nationalrat will nicht prüfen lassen, wie die Schweizer Kernkraftwerke für eine längere Betriebszeit ausgerüstet werden müssten und wie dies finanziert werden könnte. Er hat ein entsprechendes Postulat abgelehnt. Ebenfalls nicht aufweichen will der Nationalrat das absolute Moratorium für den Bau neuer Atomkraftwerke. Er hat im Rahmen der Debatte zum Energie-Mantelerlass mehrere entsprechende Anträge aus den Reihen der SVP und FDP abgelehnt. Das AKW-Bauverbot bleibt damit bestehen. Bis 2050 wird sich der Strombedarf in unserem Land verdoppeln. Wie die riesige Energielücke CO2-neutral ohne den Bau von neuen Kernkraftwerken gestopft werden kann, bleibt somit auch weiterhin unklar.
BVG 21
Die Reform der beruflichen Vorsorge steht. National- und Ständerat diskutierten die BVG-Reform in den vergangenen 15 Monaten während Dutzenden Stunden. Dazu kamen ellenlange Debatten in den vorberatenden Kommissionen. Nun nahm das Parlament die letzten Änderungen beim Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge an. Mit der sogenannten Reform «BVG 21» soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war. Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Breiter Konsens im Parlament bestand, dass dies geändert werden muss – etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was eine Rentenkürzung bedeutet. Wie diese Leistungseinbusse kompensiert werden soll, war und bleibt aber umstritten. Noch gibt es eine weitere Hürde zu meistern: eine als sicher geltende Referendumsabstimmung.
David Zuberbühler
Nationalrat AR
Einen detaillierten Sessionsrückblick gibt es jeweils nach jeder Sessionswoche auf meiner Homepage www.david-zuberbuehler.ch.
Die SVP Herisau hielt am Montag, 16. Januar im Restaurant Hörnli, Schachen ihre Nominationsversammlung ab. Am Anfang gedachte Präsident Jürg (Tschügi) Kaufmann Rösli Niederer, die langjährige Wirtin vom Hörnli, die am Sonntag, 8. Januar verstorben ist. Nach einer Schweigeminute ging es mit der Nominationsversammlung los. Die nicht mehr antretenden Mandatsträger:
Gemeinderat Florian Hunziker
Kantonsrat Christian Oertle
Einwohnerrätin Jennifer Camenzind
Einwohnerrat Michael Schmucki
wurden verdankt, mit dem Hinweis, dass eine ordentliche Verabschiedung an der HV stattfindet.
Die folgenden Personen wurden von der Nominationsversammlung einstimmig nominiert:
Samuel Knöpfel (Gemeinderat, neu)
Renzo Andreani (Kantonsrat, bisher)
Peter Alder (Kantonsrat, bisher)
Reto Sonderegger (Kantonsrat, bisher)
Roman Hutter (Einwohnerrat, bisher)
Anita Hug (Einwohnerrätin, bisher, neu auch Kantonsrat)
Jürg Kaufmann (Einwohnerrat, bisher, neu auch Kantonsrat)
Ruedi Roth (Einwohnerrat, bisher)
Mirjana Kaufmann (Einwohnerrätin, neu)
Andreas Kurz (Einwohnerrat, neu)
Michael Rechsteiner (Kantonsrat neu, Einwohnerrat neu)
Fiorella Schmucki Müggler (Einwohnerrätin, neu)
Max Slongo (Kantonsrat neu, Einwohnerrat neu)
Marcel Staubli (Kantonsrat neu)
Für allfällige Nachnominationen hat die Mitgliederversammlung dem Wahlkomitee die Kompetenz übertragen.
Der Präsident der SVP Herisau bedankte sich zum Schluss bei den sehr zahlreich anwesenden Mitgliedern und den Nominierten für ihre Bereitschaft etwas für Herisau und den Kanton Appenzell Ausserrhoden zu leisten.
National- und Ständerat haben in der Wintersession 2022 – insbesondere aus Sicht der Wirtschaft – mehrere erfreuliche Entscheide gefällt. Die OECD-Mindestbesteuerung wurde so aufgegleist, dass die Standortattraktivität der betroffenen Kantone nicht gefährdet wird. Das Parlament hat ausserdem der Versuchung widerstanden, die Krankenkassenprämien mit weiteren Milliardenbeträgen zu verbilligen und die Folgen der Inflation mit der Giesskanne zu bekämpfen. Durchzogen ist die Bilanz in finanzpolitischer Hinsicht. Der verabschiedete Voranschlag 2023 ist zwar mit der Schuldenbremse konform, aber im Finanzplan für die Jahre darauf klaffen weiterhin grosse Lücken. Verschiedene Projekte, die das Parlament bewilligt hat, ohne die Finanzierung sicherzustellen, könnten mittelfristig zu Fehlbeträgen von bis zu 6 Milliarden Franken jährlich führen. Der Bundesrat mit den frisch gewählten Mitgliedern Albert Rösti, Elisabeth Baume-Schneider und der neuen Finanzministerin Karin Keller-Sutter werden die geplanten Mehrausgaben priorisieren müssen.
OECD-Steuermillionen sollen in der Schweiz bleiben
Mit der OECD-Steuerreform werden grosse, international tätige Unternehmen mit Umsätzen von über 750 Millionen Euro neu zu mindestens 15 Prozent besteuert. 137 Länder haben sich auf diese Mindestbesteuerung geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung ausschöpfen. Bundesrat und Parlament wollen keine Steuereinnahmen verschenken und die OECD-Mindeststeuer deshalb in der Schweiz umsetzen. Mit der Reform bleiben die Steuereinnahmen hier und die Unternehmen werden im Gegenzug vor Zusatzbesteuerung im Ausland geschützt. Damit kann die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort für international tätige Unternehmen bleiben.
Schuldenbremse steht vor der Zerreissprobe
Das Budget für das Jahr 2023, das der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hat, sieht bei ordentlichen Einnahmen von 79,8 Milliarden Franken Ausgaben von 80,5 Milliarden Franken vor. Gegenüber 1990 haben sich die Ausgaben von damals 31,6 Milliarden Franken somit weit mehr als verdoppelt. Die Schuldenbremse wird zwar knapp eingehalten. Im Finanzplan 2024 bis 2026 sind jedoch Milliardenverluste budgetiert, die gemäss Bundesrat im schlechtesten Fall das Finanzierungsdefizit bis 2026 auf sieben Milliarden Franken ansteigen lassen. Dennoch wurde das Budget 2023 praktisch unverändert resp. mit leichten Ausgabenerhöhungen vom Parlament verabschiedet. Im Rahmen der Budgetdebatte hat die SVP rund 50 Kürzungsanträge mit einem Volumen von über einer Milliarde Franken zur Bremsung des Ausgabenwachstums eingereicht. Vergeblich: Alle Anträge wurden versenkt. Finanzpolitisch befinden wir uns im freien Fall. Kein Wunder, schliesslich wächst der Staat unaufhörlich und die öffentliche Hand übernimmt immer mehr Ausgaben. Auch in Zukunft möchte ich deshalb dazu beitragen, die Staatsquote zu begrenzen oder noch besser zu senken, damit wir alle weniger Steuern, Abgaben und Gebühren zahlen müssen.
Wölfe
Drei ungeborene Lämmer herausgerissen aus dem Mutterschaf, alle tot, gerissen von einem Wolf. Wölfe spazieren am helllichten Tag durch Dörfer und zeigen gegenüber den Menschen keine Scheu. Fünfzehn Kühe stürzen in den Tod. Sie gerieten in Panik – mitten im Wolfsgebiet. Das sind drei exemplarische Schlagzeilen aus der Presse des letzten Sommers. Solche Ereignisse sind im Berggebiet traurige Realität. Sie machen betroffen und sie machen wütend. Vor allem Menschen, denen Tiere am Herzen liegen. So wie unseren Bauernfamilien, die sich mit Herzblut um ihre Tiere kümmern. Haben Sie gewusst, dass sich die Wölfe in der Schweiz rasant verbreiten? Inzwischen zählt man über 210 Wölfe in mehr als zwanzig Rudeln. 2021 waren es 30 Prozent weniger. Das Parlament will deshalb, dass die Landwirtschaft besser vor Wölfen geschützt werden. Wölfe sollen zukünftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhüten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat mit 106 zu 74 Stimmen bei 12 Enthaltungen eine jährliche «Regulierungssaison» für Wölfe ins Jagdgesetz aufgenommen, die jeweils vom 1. September bis 31. Januar des darauffolgenden Jahres dauert. Weil der Nationalrat die Vorlage in mehreren Punkten ergänzt hat, geht sie zurück an den Ständerat.
Bundesratswahlen
Es wurde natürlich auch im Appenzellerland registriert: die beiden neuen Mitglieder des Bundesrats stehen fest. Im Rennen um die Nachfolge Ueli Maurer, der in seiner Abschiedsrede an die Vereinigte Bundesversammlung appellierte, der Freiheit doch auch in Zukunft Sorge zu tragen, setzte sich mit Nationalrat Albert Rösti der Favorit bereits im ersten Wahlgang rasch durch. Dagegen entwickelte sich die Ausmarchung um den freien SP-Sitz zum Krimi: Mit Elisabeth Baume-Schneider gab es eine Überraschungssiegerin, die gleich bei ihrem ersten Medienauftritt mit einem Seitenhieb gegen uns Appenzellerinnen und Appenzeller irritierte. Auf die Frage: «Was antworten Sie einem Appenzeller, der sagt, er fühle sich nicht mehr vertreten im Bundesrat?», antwortete Baume-Schneider: «Also ich glaube, es ist eine politische Sache. Die Appenzeller wissen vielleicht nicht einmal, dass es eine Bundesratswahl gibt.» Diese Aussage war natürlich alles andere als geschickt und sorgte bei einigen für rote Köpfe. In einem gemeinsam unterzeichneten Brief laden Ständerat Andrea Caroni und ich die neue Justizministerin ins Appenzellerland ein. Zugesagt hat sie, und ich bin überzeugt, dass Frau Baume-Schneider mittels Navigationssystem den Weg zu uns ganz bestimmt finden wird.
So viel verdient ein Bundesrat
Die Bundesrätinnen und Bundesräte verdienen derzeit rund 456’000 Franken brutto. Hinzu kommen eine Spesenpauschale von 30’000 Franken und zusätzliche 12’000 Franken für den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin. Weiter hat jede Bundesrätin und jeder Bundesrat Anrecht auf ein Repräsentationsfahrzeug mit Fahrerin respektive Fahrer. Zudem steht den Regierungsmitgliedern je ein Dienstfahrzeug für den persönlichen Gebrauch zur Verfügung. Weiter erhalten die Regierungsmitglieder ein Erstklass-GA und ein Abonnement der Seilbahnen Schweiz. Zu Dienstzwecken können die Regierungsmitglieder Flugzeuge und Helikopter des Bundes benutzen. Eine Dienstwohnung wird den Regierungsmitgliedern hingegen nicht bezahlt. Sie bezahlen Miete und Steuern wie alle in der Schweiz. Hingegen übernimmt der Bund die Kosten für Festnetztelefon, Handy und Computer. Die Empfangsgebühr für Radio und TV bezahlen die Regierungsmitglieder hingegen selbst.
13. AHV
Es war einer der letzten „grossen Brocken“ der Wintersession. Der Nationalrat begann und beendete in der dritten Sessionswoche seine Beratungen über die Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“. Diese fordert für AHV-Rentnerinnen und -Rentner einen Zuschlag im Umfang einer 13. Monatsrente. Hinter dem Begehren steht der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Die Initianten argumentieren damit, dass durch die steigenden Lebenskosten in der Schweiz eine 13. Rente für die meisten Rentner notwendig werde. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte dagegen und fragte, wie diese Mehrausgaben in Milliardenhöhe finanziert werden sollten, worauf die Initiative keine Antwort gibt. Eine 13. Altersrente würde die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern. Im Jahr 2032 hätte eine Annahme nach Angaben des Bundesrats Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge – zusätzlich zum bis dahin schon prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. Dementsprechend lehnte eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrates die Initiative mit 123 zu 68 Stimmen klar ab und verzichtete auf die Formulierung eines Gegenvorschlags. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Bekanntschaft im Zug
In der zweiten Sessionswoche war ich überrascht, was für Persönlichkeiten man so alles im Zug antrifft. Dr. Gregor Gysi – deutscher Bundespolitiker, Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Bücher – nahm sich spontan Zeit für ein Selfie. Gysi politisiert zwar alles andere als bürgerlich, ist dafür einer der wortgewandtesten, diskussionsfreudigsten und zugleich humorvollsten Politiker unserer Zeit. Nur wenigen gelingt es, sich eine vergleichbare Achtung über die politischen Lager hinweg zu erarbeiten.
Glückwünsche
Ihnen allen danke ich zum Jahresende von ganzem Herzen, dass ich Appenzell Ausserrhoden seit 2015 im Nationalrat vertreten darf. Es ist mir eine grosse Ehre. Ich mache das mit voller Leidenschaft, auch wenn mir natürlich bewusst ist, dass ich niemals das ganze Meinungsspektrum vertreten kann. Trotzdem gebe ich stets mein Bestes, bleibe dabei bescheiden, unaufgeregt und ausgeglichen. Und bei meinen Entscheiden habe ich stets Gott vor Augen. Ich danke Ihnen, dass Sie mich unterstützen und wünsche Ihnen und Ihren Liebsten eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit. Ich freue mich auf zahlreiche Begegnungen im nächsten Jahr. En guete Rutsch und alles Gute!
David Zuberbühler
Nationalrat AR
Einen detaillierten Sessionsrückblick gibt es jeweils nach jeder Sessionswoche auf meiner Homepage www.david-zuberbuehler.ch.